21.01.2021
Endspurt: TSE schon eingerichtet?
Am 31. März 2021 endet die TSE-Fristverlängerung
Seit dem 01.01.2020 müssen elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. In allen Bundesländern außer Bremen gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Fristverlängerung bis 31. März 2021. Es bleiben noch knapp zwei Monate, um eine finale Einrichtung abzuschließen. Falls Sie ein Kassensystem nicht oder nicht richtig durch eine TSE schützen, sieht das Gesetz ein Bußgeld von 25.000 € vor.
Die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) dient zur Signierung von Belegen und Speicherung digitaler Aufzeichnungen nach Vorgabe des Gesetzgebers. Die TSE besteht aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium wie USB-Dongle, SD-Card, Micro-SD oder einer Cloud-Lösung (die noch nicht verfügbar ist), das von den Kassen angesteuert werden kann, und einer digitalen Schnittstelle. Beliebige Daten werden mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen, in der TSE gespeichert und auf Anforderung zusammengefasst in einer Datei exportiert. Das Sicherheitsmodul führt die wesentlichen Sicherheitsfunktionen aus, wie das Erzeugen der Signaturen oder Führen der Transaktionszähler. Das Speichermedium dient zur Speicherung der innerhalb der TSE abgelegten Daten. Mit der digitalen Schnittstelle ist die standardisierte Schnittstelle für die zu prüfenden Daten gemeint. Die Zuordnung der TSE zum Steuerpflichtigen erfolgt über ein sogenanntes Meldeverfahren bei den Finanzbehörden, die aber aktuell noch ausgesetzt ist, da noch kein Prozess dafür definiert wurde.
Wir von KMZ haben eigene Abteilungen dafür, damit Ihre Kassen fristgerecht alle Anforderungen erfüllen. Wir stellen sicher, dass Kassensysteme den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Für Anfragen wenden Sie sich gern an uns!
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