Übersicht Kassengesetz 2020

KassenSichV

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) fordert seit dem 1. Januar 2020 jedes Kassensystem die TSE-Pflicht, Einzelaufzeichnungen, Datensicherung sowie Archivierung, Belegausgabepflicht und Meldepflicht.

TSE-Pflicht

Jede Kasse muss mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.

Standardisiertes Export-Format

Der Datenexport, also die Übergabe der Kassendaten, muss in einem standardisierten Datenformat erfolgen, das als Übergabeformat kompatibel mit der digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme, (Taxonomie / DSFinV-K), sein muss.

Datensicherung/Archivierung

Die digitalen Aufzeichnungen sind zu sichern und für Nachschauen sowie Außenprüfungen verfügbar zu halten.

Meldepflicht

Dem Finanzamt muss die Anschaffung und Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems innerhalb eines Monats mitgeteilt werden.

Einzelaufzeichnung

Die Geschäftsvorfälle müssen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden.

Belegausgabepflicht

Den Kunden muss ein Beleg über den Kauf ausgestellt und zur Verfügung gestellt werden.

Mit KMZ bleiben Sie jederzeit auf dem Laufenden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Kasse stets auf dem aktuellen Stand ist und alle gesetzlichen Vorgaben einhält.