23.10.2018
Kassen-Nachschau: Neue Gesetze
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ war ein großes Thema an unserem Messestand auf der iba in München.
Seit dem 01. Januar 2018 haben Finanzämter die Möglichkeit, eine Kassen-Nachschau ohne Vorankündigung direkt an der Kasse durchzuführen. Zum 01. Januar 2020 tritt eine weitere Gesetzesänderung in Kraft, von der Bäckereien ebenfalls betroffen sind: Alle mit Strom betriebenen Kassenplätze müssen ab diesem Zeitpunkt mit einem Manipulationsschutz versehen werden. Technische Vorgaben gibt es bisher nicht. Die gute Nachricht: Als KMZ-Kunde sind Sie auf der sicheren Seite. Mit unseren Kassensystemen können wir Sie schon heute auf die Änderungen vorbereiten und kurzfristige Softwareanpassungen vornehmen – sogar per Fernwartung.