Kassensicherungsverordnung

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) regelt die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme, beispielsweise sind das computergestützte Kassensysteme und Registrierkassen. Von der KassenSichV sind auch betroffen: ERP-Systeme, Branchensoftware, Rechnungslegung-Systeme, etc.