Belegausgabepflicht

Den am Geschäftsvorfall Beteiligten ist ein Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und zur Verfügung zu stellen.

Der wesentliche Sinn der Belegausgabe-pflicht und der Sicherheitselemente ist, dass bei einer Kassen-Nachschau leicht überprüft werden kann, ob alle Geschäftsvorfälle korrekt erfasst werden.

  • Der Beleg muss immer und „in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Beendigung des Vorgangs” erstellt werden.
  • Der Beleg kann in Papierform oder –wenn der Kunde dem zustimmt –elektronisch zur Verfügung gestellt werden.
  • Der Kunde muss den Beleg nicht annehmen.
  • Ein elektronischer Beleg muss in einem standardisierten Datenformat (z. B. JPG, PNG oder PDF) erstellt werden.
  • Auf dem Beleg müssen sich einige vor-gegebene Sicherheitselemente befinden, wie z.B. die Seriennummer der TSE und eine digitale Signatur.