TSE-Pflicht

Die digitalen Aufzeichnungen sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen.

Eine TSE gemäß der technischen Richtlinie BSI TR-03153 hat die folgenden wesentlichen Funktionen:

  • Beliebige Daten können mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen, in der TSE gespeichertund auf Anforderung zusammengefasst in einer Datei exportiert werden.
  • Sicherheitsmodul: Es führt die wesentlichen Sicherheitsfunktionen aus (Erzeugen der Signaturen, Führen der Transaktionszähler usw.).
  • Speichermedium: Dient zur Speicherung der innerhalb der TSE abgelegten Daten.
  • Digitale Schnittstelle: Hiermit ist die standardisierte Schnittstelle für die zu prüfenden Daten gemeint.