TSE-Pflicht
Die digitalen Aufzeichnungen sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen.
Eine TSE gemäß der technischen Richtlinie BSI TR-03153 hat die folgenden wesentlichen Funktionen:
- Beliebige Daten können mit einer Nummerierung, einer Zeitinformation und einer elektronischen Signatur versehen, in der TSE gespeichertund auf Anforderung zusammengefasst in einer Datei exportiert werden.
- Sicherheitsmodul: Es führt die wesentlichen Sicherheitsfunktionen aus (Erzeugen der Signaturen, Führen der Transaktionszähler usw.).
- Speichermedium: Dient zur Speicherung der innerhalb der TSE abgelegten Daten.
- Digitale Schnittstelle: Hiermit ist die standardisierte Schnittstelle für die zu prüfenden Daten gemeint.