TSE Nichtbeanstandungsregelung
Aufgrund von Verzögerungen im TSE-Zertifizierungsverfahren wurde klar, dass der 01.01.2020 unmöglich gehalten werden konnte. So traf das Bundesfinanzministerium im November 2019 eine Nichtbeanstandungsregelung.
Aufgrund von Verzögerungen im TSE-Zertifizierungsverfahren wurde klar, dass der 01.01.2020 unmöglich gehalten werden konnte. So traf das Bundesfinanzministerium im November 2019 eine Nichtbeanstandungsregelung.