TSE Fristverlängerung
Die Fristverlängerung der offiziellen Nichtbeanstandungsregelung für die Umrüstung der Kassensysteme endete am 31. März 2021. Diese greift, wenn ein Nachweis vorliegt, dass die Umrüstung der elektronischen Kassensysteme mit einer TSE bis zum 30. September 2020 nicht möglich war, aber fristgerecht vor dem 1. Oktober 2020 eine verbindliche Bestellung oder ein Auftrag erfolgte.